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Konflikter mat Betrieber oder hiren Employeren

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2021-04-20 Osteopath/Kiné Gloden vu Schengen

Den 20.04.2021, spéit Owes, hunn ech un info@osteo-kine.lu folgend eMail geschéckt:

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Bonjour,

 

Op Recommandatioun hinn kontaktéieren ech iech fir en éischte r.v. mat Ordonnance.

Ech si scho laang mam Réck geploot, mee de Moment ass et ganz schlëmm.

Ech huelen deen éischte r.v. deen dir mir ubitt, egal wéi en Dag, egal wéi eng Zäit.

 

 

 

MbG

 

C.I.

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Den 21.04.2021 krut ech folgend Äntwert:

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GUdden Moien,

 

ech géif eech soumadden proposeieren dat mir mat enger Osteopathie seance geifen moar den moien um 11:30 Auer starten an dann den Suivis mat der Kinésithérapie.

 

Wéier daat fier eech ok?

 

Mat beschten Gréiß

 

Dany Gloden

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Well ech mech geiirt hunn, an dovunner ausgaange sinn, dass den 21.04. 11h30 gemengt war, sinn ech deen Dag dohinner gaang.

Ech gouf direkt vum Personal gefrot, ob ech keng Mask dobäi hätt, an hunn hinne gesot, dass ech aus gesondheetleche Grënn keng Mask kéint droen, an dass ech och en Attest hunn.

Den Här Gloden koum dunn a wollt mäin Attest gesinn.

Ech hunn hien gefrot, ob et fir hien normal ass, d'Leit an éischter Linn emol als Ligener dohinner ze stellen (well et ass jidderengem iwwerlooss engem aneren ze gleewen, oder hien opzefuerderen seng Aussoen ze beweisen).

Soit!

Den Här Gloden huet sech weider als ignorant System-Schof erausgestallt.

Ech sollt dunn den Dag dono op de r.v. goen, wat ech awer net gemaach hätt.

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Hunn dunn den 21.04. Mëttes nach folgend eMail vum Här Gloden kritt:

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Gudden Metten Här Isekin,

 

et deet mir leed eech mat ze deelen, dat mir eech leider net kennen ouni medizineschen Otemschutz behandelen. Mir sin als Cabinet net ausgericht ob Respiratoire Behandlungen, soumadden hun mir net dei neideg Tenuen an net daat richteg Équipement fier ouni Masken Behandlungen durchzefeieren. Mir als Team hun unanime decideiert keng Behandlungen ouni Mask durchzeféieren, aus Respekt an Schutz fier eis Famillen an och eis aner Patienten. Am Cabinet kennen mir keng Persounen ouni Mask tolereieren.

 

Merci fier ärt Verständnis

 

Team Kiné & Osteo Gloden

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Hunn him dunn Folgendes geäntwert:

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Ma wonnerbar. Ech wier sou wéi sou net komm, well esou Leit ewéi iech kann ech mir no iwwer 12 Méint Masse Verdommung mat enger net existenter Pandemie net méi undoen, geschweige dann mech vu Schloschof ewéi iech upake loossen. Dir hutt jo schliisslech d'Infoblat vu Bierger fir Bierger och kritt, a sidd jo, wéi et schéngt, mam Internet bewandert. Dir misst also d'Wourecht kennen.

 

Dir ditt mir wierklech leed wann dir dee ganze Schwaachsënn nach ëmmer gleeft. Ech géif mir an ärer Plaz awer ganz eescht Froe stellen, wat ech deenen anere Leit mat där Ignoranz undoen.

 

An nee, ech hunn dofir kee Verstees de mech, well jiddereen hat elo iwwert ee Joer, sech richteg ze informéieren, an erauszefannen, dass mir global veraarscht ginn. Traureg dass dir als een aus dem Gesondheet s Wiesen di Zäit anscheinend net fonnt hutt.

Wann dir d'Wourecht kennt, an dat Spillchen trotzdeem matspillt, fannen ech dat nach vill méi schlëmm.

 

Allerdéngs erkenne Leit ewéi ech esou, vu wat vir Leit mir ons mussen ewech halen.

 

Merci fir näischt, a vill Spaass beim Erwächen, wat iech zimmlech sécher am Mee wäert opgezwonge ginn.

 

Mat beschte Gréiss,

C.I.

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Ech hat mengem übleche Kiné, bei deen ech vill Jore gaang sinn, schonn d'lescht Joer gesot, ech géif wéinst dem net berechtegte Masken-Zwang net méi bei hien kommen.

Wat ass dann elo wann all Kiné mir seet, mir kënnen dech net behandelen, wann s du keng Mask undees (undoe kanns)???

Kann een dat als Diskriminatioun gesinn?

2021-03-22 - Aldi Besch (Saarland)

Nachricht an Aldi-Süd:

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Am 22. März 2021 bin ich, wie ich dies schon viele Jahre tue, in eines ihrer Geschäfte in der Gemeinde Perl, Bundesland Saarland gegangen, um dort einzukaufen. Ich tue dies nur alle 2 Wochen, und dies auch so spät am Tage wie möglich, da ich aus gesundheitlichen Gründen keine Atemschutzmaske tragen kann, und mir unangenehme Situationen mit anderen Menschen, sei es Personal, seien es Kunden, so weit wie möglich zu ersparen.

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An diesem Abend, gegen 19h30, wurde ich von einer Dame ihres Personals, ihr Nachname ist „Yegen“ (ihr Vornamen, so sagte sie mir, habe mich nicht zu interessieren, was ich als freche Aussage deute, und von mangelndem Respekt vor der Kundschaft zeugt) auf die Maskenpflicht angesprochen. Ich hatte dieser selben Dame schon vor Wochen mitgeteilt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen könne, und auch ein Attest habe, das dies bestätigt.

 

An besagtem Abend, wie auch das erste Mal vor mehreren Wochen, hat mich die Dame als Lügner hingestellt, weil ich ihr mitgeteilt habe, dass sie kein Recht hat Einsicht in ein solch persönliche Dokumente wie ein ärztliches Attest zu fordern. Ich klärte Frau Yegen auf, dass ich sie wegen Diskriminierung gerichtlich belangen könnte, aber da sie mich für einen Lügner hält, glaubte sie mir auch das nicht.

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Da ich so schnell wie möglich meine Einkäufe abschließen wollte, habe ich versucht die Dame zu ignorieren, doch sie lief mir hinterher, und sagte, ich müsse den Laden verlassen, wenn ich ihr nicht das Attest zeigen würde, und drohte mir die Polizei zu rufen. Ich sagte ihr, dass ich auf jeden Fall bereit wäre der Polizei mein Attest zu zeigen, falls diese es sehen wollte.

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Nachdem ich all meine Wahren im Einkaufswagen hatte, und zu einem günstigen Moment, als kein anderer Kunde an der offenen Kasse war, zur Kasse gehen wollte, sagte mir die Kassiererin, die mir ihren Namen nicht mitgeteilt hat, dass sie sich mir der Frau Yegen abgesprochen habe, und mich nicht abrechnen würde, bis die Polizei eingetroffen sei. Ich sagte ihr, ich würde auf jeden Fall, ob vor oder hinter der Kasse, auf die Polizeibeamten warten, doch sie zog es vor, meine Zeit zu verschwenden. Ich wartete also geduldig auf das Eintreffen der Polizeibeamten.

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Als diese eingetroffen waren, und ich ihnen mein Attest gezeigt hatte, kam es noch zu einer unangenehmen Diskussion, bei der die Polizeibeamten Frau Yegen fragten, ob sie mir Hausverbot erteilen wolle. Frau Yegen verneinte dies. Kurz darauf sagte sie, sie würde mir doch Hausverbot erteilen, und die Polizeibeamten klärten mich auf, dass ich eine Straftat begehen würde, wenn ich diesen Laden nochmals betreten würde.

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Ich denke, dass es am Ende nur noch um das persönliche Ego von Frau Yegen ging, und dass sie dieses besser kontrollieren müsste, damit es sich nicht geschäftsschädigend auf den Aldi-Konzern auswirkt.

Ich bitte Sie deshalb hiermit, mir auf postalem Wege die Aufhebung des von Frau Yegen ausgesprochenen Hausverbots zukommen zu lassen, und die Frau Yegen über ihre Kompetenzen und Pflichten Ihnen gegenüber aufzuklären, damit sich ein solcher Vorfall nicht nochmals ereignet.

Es wäre schade, wenn Sie dies nicht tun würden, da ich Ihre Produkte sehr schätze, und ich mein Geld ungern in anderen Geschäften ausgeben würde.

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Antwort von Aldi-Süd:

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ALDI SÜD ist an der Sicherheit und Gesundheit seiner Kunden und Mitarbeiter sehr gelegen und zu deren Gewährleistung auch gesetzlich verpflichtet. Im Rahmen des allgemeinen Hausrechts erlaubt ALDI SÜD das Betreten der Filialen daher grundsätzlich nur mit einem Mund-Nasen-Schutz. Welcher Mund-Nasen-Schutz gestattet ist, entnehmen Sie bitte den behördlichen Beschlüssen, da in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten. 

Um auch solchen Kunden den Einkauf zu ermöglichen, die am Tragen eines solchen Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, dürfen diese Kunden die Filiale ausnahmsweise ohne Maske betreten. Sprechen Sie einfach unsere Kollegen darauf an.

Sofern die gesundheitliche Einschränkung, die dem Tragen einer Maske oder eines Schutzvisieres entgegensteht, nicht offenkundig oder bekannt ist, kann hierüber ein Nachweis verlangt werden (z.B. ein Attest oder eine sonstige ärztliche Bescheinigung). Wird der Nachweis verweigert, kann der Zutritt zur Filiale verweigert werden.

Als Nachweise sind beispielsweise ärztliche Atteste (auch ohne Diagnose) sowie Schwerbehindertenausweise mit der Kennung Bl, Gl oder TBl (für Blindheit, Gehörlosigkeit oder Taubblindheit) geeignet.

Da unser Unternehmen dezentral organisiert ist, befasst sich abhängig vom Ort der betreffenden Filiale unsere jeweilige Regionalgesellschaft beispielsweise mit Beschwerden über Mitarbeiter oder mit Hausverboten. In Ihrem Fall handelt es sich um die Regionalgesellschaft in Bous.

Die ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG hat aufgrund der Eigenständigkeit aller Regionalgesellschaften keine Orderbefugnis bezüglich der o. g. Themen. Es liegt daher im Ermessen der jeweiligen Regionalgesellschaft, beispielsweise Hausverbote auszusprechen. Wir haben Ihren kompletten Vorgang, den Sie uns freundlicherweise geschildert haben, daher noch einmal zur Prüfung an die genannte Regionalgesellschaft weitergeleitet.

Darüber hinaus können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Wir entschuldigen uns noch einmal für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten Sie um etwas Geduld!

Wir hoffen, dass wir Ihre Anfrage klären konnten und wünschen Ihnen einen schönen Tag!
 

Mit freundlichen Grüßen aus Mülheim an der Ruhr

 

i. A. Carmen Heumann Kundenservice 

ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG

Unternehmensgruppe ALDI SÜD Burgstraße 37

45476 Mülheim an der Ruhr

Meine Antwort:

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Danke für die schnelle Reaktion.

 

Ich muss Sie leider informieren, dass Sie falsch liegen was das Verlangen auf Einsicht ihrer Mitarbeiter auf ärztliche Atteste (auch ohne Diagnose) angeht.

Es mag sein dass dies von Ihrer Gesellschaft so geregelt ist, doch vom Gesetzlichen her, und aus Datenschutzgründen ist das illegal. Nicht zu sprechen von den Menschenrechten.

Auch muss ich Ihnen nicht sagen, dass die Handlungsweise der Regierungen, spätestens seit Anfang 2020, aber teilweise auch schon vorher, hoch kriminell ist, und wer sich dem unterwirft, und dies unterstützt, macht sich mitschuldig.

 

Bitte senden Sie mir auch noch die Kontaktdaten ihrer Regionalgesellschaft in Bous, so dass ich mich mit Dieser in Kontakt setzen kann.

Erneute Antwort von Aldi-Süd:

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Wie wir bereits in unserem ersten Schreiben erklärt haben, ist ALDI SÜD zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit seiner Kunden und Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet. Im Rahmen des allgemeinen Hausrechts behalten wir uns daher vor, das Betreten der Filialen ohne Mund-Nasen-Schutz zu untersagen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis und sehen Sie von weiteren Anfragen in diesem Zusammenhang ab.

Ihre Nachricht haben wir an die zuständige Regionalgesellschaft weitergeleitet. 
 

Mit freundlichen Grüßen aus Mülheim an der Ruhr

 

i. A. Carmen Heumann 

Kundenservice

 

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Erneute Antwort meinerseits:

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Sehr geehrte Frau Heumann,

 

Es ist natürlich lobenswert, dass Sie sich an geltende Gesetze zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter halten, oder halten möchten.

Allerdings muss ich Sie hier nochmals berichtigen:

Das Tragen einer Atemschutzmaske über einen längeren Zeitraum trägt nicht zum Schutz der Gesundheit bei, sondern schädigt die Gesundheit, da eine Atemschutzmaske in regelmäßigen zeitlichen Abständen gewechselt werden muss, was einen extremen Maskenverschleiß bedeuten würde, und was ihre Mitarbeiter auch bestimmt nicht tun, oder stellt Aldi seinen Mitarbeitern etwa eine unbegrenzte Zahl an Einwegmasken zur Verfügung? Von den ökologischen Auswirkungen des Maskenverschleißes möchte ich gar nicht reden.

Auch müssten die Mitarbeiter in gesetzlich festgelegten zeitlichen Abständen Pausen vom Tragen der Maske von 30 Minuten durchführen. Auch hier bezweifle ich, dass dies durchgeführt und/oder durchgesetzt wird.

Benutzen die Mitarbeiter ihre eigenen Masken, die sie dann gelegentlich waschen, entkeimen und desinfizieren, liegt die Verantwortung zum größten Teil bei den Mitarbeitern selbst, und auch hier bezweifle ich, dass die Mitarbeiter die korrekte Handhabung solcher Masken einhalten.

Nicht zuletzt wird von vielen Experten bestätigt, dass alle Atemschutzmasken, von den chirurgischen Masken, bis zu den FFP2-Masken, keinen Schutz vor Viren bieten, was auch so meist auf den Verpackungen dieser Masken schriftlich mitgeteilt wird. Ist es nicht für den Schutz vor Viren, dass die Menschen gezwungen werden solche Atemschutzmasken zu tragen?

Bitte informieren Sie sich richtig, denn sonst wird auch auf ihr Unternehmen in naher Zukunft ein Klagen-Regen niedergehen, sowohl von Kunden, wie auch von Mitarbeitern, denn ihre Mitarbeiter folgen ihren Anweisungen nur weil sie noch unwissend sind. Dies könnte sich jedoch bald ändern.

www.bfb.lu/infoblat

 

MfG

Christian Isekin

Zu dieser Angelegenheit stellen sich nun folgende Fragen:

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Wenn Mensch, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, und dem Personal ein Attest vorzeigen, dann ohne Maske in den Laden dürfen, ist es dann nicht paradox überhaupt jemanden zum vorzeigen eines Attestes zu nötigen?

Wie viele Menschen dürfen zur gleichen Zeit ohne Maske in einen Laden?

Wenn andere Menschen, die Menschen ohne Maske im Laden sehen, und die Maske nur tragen weil es ihnen aufgezwungen wurde, kommen sich diese dann nicht dumm vor?

Wenn in keinem Laden Menschen ohne Masken Einlass gewehrt werden würde, wie würden diese Menschen an lebensnotwendige Waren kommen? Nicht jeder hat das Geld um sich Waren liefern zu lassen.

Wie sieht es also mit der Ethik in solchen Fällen aus?

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